Hinweis auf Mund-Nasenbedeckung

14. 09. 2020

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Präventionsteam der Polizeiinspektion Hildesheim bittet darum, auf folgende Ausführungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung bei Ihren  Mitarbeitern*innen und  Schüler*innen  hinzuweisen! 

 

Die Niedersächsische Corona-Verordnung regelt klar, wo eine Maske im Öffentlichen Personennahverkehr zu tragen ist. Hier heißt es, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung alle Personen tragen müssen, die „als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen nutzen“. Mund-Nasen-Bedeckungen sind also schon vor Betreten der Verkehrsmittel, an allen Bahnhöfen und Haltestellen Pflicht.

Ziel ist es, die Menschen für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu sensibilisieren und die Zahl der Fahrgäste weiter zu verringern, die die Maskenpflicht nicht einhalten.

 

Bei durchgeführten Kontrollen wurde festgestellt, dass von Personen in Bussen und Bahnen, sowie an Haltestellen und Wartebereichen, eine Mund – Nasen Bedeckung häufig nicht oder nicht korrekt angelegt war.

Ursache dafür war teilweise Unkenntnis, aber auch Uneinsichtigkeit / Gleichgültigkeit!

Durch die Polizei, Bedienstete des Landkreis Hildesheim und von Mitarbeitern des ÖPNV sind und werden in naher Zukunft fortlaufend Kontrollen in Stadt und Landkreis Hildesheim durchgeführt.

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Nds. Corona-Verordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld belegt werden kann!

 

Im Voraus bedanken wir uns für Ihre Unterstützung! 

 

Mit freundlichem Gruß

Das Präventionsteam der Polizeiinspektion Hildesheim 

 

Im Auftrag:

 

Frank Kompe

Polizeihauptkommissar

Beauftragter für Jugendsachen